Schuhhagen
Hilfen zur Erziehung > Greifswald
Das Angebot richtet sich an junge Menschen für die eine Hilfe gemäß § 34 SGB VIII vereinbart wurde und ein Verbleib in der Häuslichkeit derzeitig nicht möglich ist.
In unserer Wohngruppe werden junge Menschen im Alter von 6-18 Jahrenbetreut. Insgesamt stehen dafür Plätzeinnerhalb des Hauses zur Verfügung. Es besteht keine geschlechterspezifische Ausrichtung.
- Kinder und Jugendliche, deren Rückführung in die Familie nicht möglich ist. Hilfe nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 - Heimerziehung
- Kinder und Jugendliche, die aus Gründen der Kriseninterventionen kurz- oder mittelfristig die Familie verlassen müssen. Hilfe nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 - Kurzzeitunterbringung
- Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Hilfe nach § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe
- Jugendliche zur Haftvermeidung bzw. haftentlassene Jugendliche zur sozialen Eingliederungund
- Kinder und Jugendliche, die einer intensiven Einzelfallhilfe bedürfen. Hilfe nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 35 - Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe
- Junge Volljährige. Hilfe nach § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 34 - Heimerziehung